Das Erbrecht im Wandel der Zeit
Lange
          Zeit tat sich nichts im Erbrecht. Der Gesetzgeber hat dann jedoch vor
          einiger Zeit einige Änderung eingeführt, die dem Erblasser z. B.
          etwas mehr Spielraum lassen, sein Erbe schon zu Lebzeiten aufzuteilen.
Die
          erbrechtlichen Normen finden ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch
          (BGB) ihre Grundlagen.
In kaum einem
          anderen Bereich des Lebens wird so viel falsch gemacht, wie gerade im
          Erbrecht. Und gerade hier sind im Vorfeld gemachte Fehler fatal und
          oft nicht mehr zu korrigieren. Tot ist tot und jemand der tot ist,
          kann keinen letzten Willen mehr festlegen. Die Erben müssen also mit
          dem leben, was der Erblasser an rechtlichen Regelungen hinterlassen.
          Oft ist das, was dann am Ende dabei rauskommt, nicht wirklich das, was
          der Erblasser wollte. Oft kommt das genaue Gegenteil dabei raus.
Da
          werden zwar Testamente verfasst, diese sind aber oft so unklar
          formuliert, dass die Erben sich dann jahrlang allein um die Auslegung
          streiten müssen. Gerichten bleibt vielfach nichts anderes, als den
          mutmasslichen Willen des Verstorbenen zu erforschen.
Vielen,
          die ein Testament verfassen, ist z. B. der Unterschied zwischen
          Vermächtnis und Erbe nicht klar. Da wird, wo vererbt werden soll,
          vielfach die Formulierung "vermacht" benutzt. Hiermit
          vermache ich meiner Ehefrau ....
Jetzt
          darf gerätselt werden. Sollte die Ehefrau erben oder sollte Sie
          Vermächtnisnehmerin sein? Das Erbrecht sieht beim Vermächtnis keine
          Erbfolge vor, der Empfänger des Vermächtnisses wird nicht Erbe. Er
          hat lediglich einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den oder die
          Erben.
Gleiches gilt z. B. sinngemäss
          für einen vom Erbe ausgeschlossenen Pflichterben. Auch er hat
          lediglich einen im Zivilrecht begründeten Anspruch gegen die Erben.
Es
          spricht nichts dagegen selbst handschriftlich ein Testament zu
          verfassen, um jedoch auch die unkompliziert und ohne späteren Ärger
          erben zu lassen, die erben sollen, ist es auf jeden Fall besser, wenn
          ein Rechtsexperte den Inhalt auf seine Aussage hin überprüft.
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Wenn
          es schnell gehen soll, wenn keine Zeit bleibt sich Literatur zu
          besorgen und in Ruhe zu lesen, hilft ein Anruf bei einem Anwalt, der
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          die Nacht. Dies 7 Tage in der Woche.
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          Anruf entstehen Kosten von 1,85 Euro je Minute aus dem Festnetz
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          Provider Ihnen auch noch nicht unerhebliche
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Weiterführende
          Informationen zur Rechtsberatung finden Sie auf der Webseite der
          Anwaltshotline: