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Familienrecht

 

 
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Kostenhandbuch Familiensachen. Streitwerte und Gebühren in Ehe- und Familiensachen.
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  Das Familienrecht ist, wie auch die meisten sonstigen Rechtsgebiete, lediglich übergeordnete Bezeichnung für die Zusammenfassung von einzelnen rechtlichen Normen.

Geregelt wird im Famlienrecht die Beziehung von Menschen, die über familiäre Bande miteinander verbunden sind. Das Familienrecht ist weitestgehend im Bürgerlichen Gesetzbuch und dort in den Paragrafen 1297 bis 1921 geregelt.

Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers, weshalb sich der Gesetzgeber auch recht ausführlich mit dem Eherecht auseinandersetzt. Los geht das bei der Verlobung der Heiratswilligen und wie es gesetzlich geregelt ist, sollte es dann erst gar nicht zur Heirat kommen. Hier gibt es immer wieder Streit, weil im Hinblick auf eine spätere Ehe und Heirat auf finanzielle Vorgaben geleistet werden. Was ist z. B. mit den Geschenken, die in der Zeit der Vorlobung gemacht wurden? Sind diese zurückzugeben?

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  Eheverträge aktuell. Verträge - Beispiele - Checklisten.  
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Autor: Karlhein Muscheler
          
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Autor: Rudolf Schröder
           
        Anmerkung: Interessant für alle, die keine Vereinbarungen über Vermögen und Vermögenszuwachs getroffen haben. Ohne Alles leben Sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft 
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Das Sorgerecht der Elten für ihre Kinder ist ein weiterer wesentlicher Teil im Familienrecht.

Den Kindern widmet der Staat seine besondere Sorge.

Weitere wichtige Punkte und Regelungen im Familienrecht betreffen die generelle Verpflichtung zum Unterhalt innerhalb der Familie und miteinander in gerader Linie verwandter Personen. Bei Ehepaaren geht es bei Fragen um den Unterhalt zum Unterhalt wärend einer Trennung, den sog. Trennungsunterhalt, sowie den Unterhalt nach der Ehe, den nachehelichen Unterhalt, der durch die neuen Unterhaltsregelungen eine spürbare "Verbesserung" für Unterhaltsverpflichtete brachte und dem Einzelnen mehr Verantwortung für seinen eigenen Unterhalt auferlegt. 

Speziell wegen des Umfangs von familienrechtlichen Angelegenheiten sind bei den Gerichten spezielle Kammern eingerichtet, die sich nur mit den Fragen zum Familienrecht befassen, anliegende Entscheidungen werden von Familienrichtern bearbeitet und entschieden.

Auch auftauchende Fragen und Klagen zum Betreuungsrecht, Angelegenheiten der Vormundschaft, der Pflegschaft, Unterhalt nichtehelicher Kinder, sowie sonstiger Fragen zum Familienrecht werden von diesen Unterabteilungen der Amtsgerichte angenommen, bearbeitet und entschieden.

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